Juristische Rahmenbedingungen
(Stand Frühling 2020)
Für die Erteilung der Approbation prüfen die Ärztekammern die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Solange Ärztinnen und Ärzte auf die Gleichwertigkeit warten, kann eine zeitlich und örtlich begrenzte Berufserlaubnis erteilt werden.
Auch die Facharztausbildung muss anerkannt werden.
Die ärztliche Tätigkeit, die im zeitlichen Rahmen einer Berufserlaubnis durchgeführt wird, kann häufig nicht für die Facharztweiterbildung angerechnet werden – auch dies ist eine landespolitische Entscheidung und unterscheidet sich je nach Bundesland.
Die Berufserlaubnis bedeutet für den beruflichen Alltag, dass die ärztliche Tätigkeit auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden kann (§ 10 Abs. 2 BÄO) und dass bestimmte Tätigkeiten nur unter Aufsicht von jemand mit Approbation erfolgen können.
Mit der befristeten Berufserlaubnis kann ein Antrag auf Approbation gestellt werden. Die Berufserlaubnis steht der Erteilung einer Approbation nicht entgegen (§ 10 Abs. 1a BÄO) und die Zeit kann genutzt werden, um sich für eine eventuelle Approbations- bzw. Gleichwertigkeitsprüfung vorzubereiten.
Die Gleichwertigkeitsprüfung ist für Ärztinnen und Ärzten aus EU-Ländern unkompliziert, da das Medizinstudium aus einem EU-Land als gleichwertig eingestuft wird (vgl. BÄO). Bei Ärztinnen und Ärzten, die ihr Medizinstudium in einem Drittstaat absolviert haben, überprüft die Landesärztekammer die Gleichwertigkeit der im Ausland absolvierten Ausbildung. Sie berücksichtigt auch die im In- oder Ausland erworbene Berufserfahrung und bewertet, ob diese wesentliche Unterschiede aus der Ausbildung ausgleichen kann (§ 3 Abs. 2 S. 2 iVm § 4 Abs. 1 BÄO).
Sollte die Gleichwertigkeit nicht durch formalen Kriterien nachgewiesen werden können, müssen Ärztinnen und Ärzte eine Kenntnisprüfung (umgangssprachlich: Gleichwertigkeitsprüfung) absolvieren.
Dies kann bei Ärztinnen und Ärzten großen Druck ausüben, wie eine junge Ärztin erzählt:
Das ist für alle sehr großer Druck einfach. Wenn man da auch noch durchfällt, dann weiß man, dass man noch einmal hat, dieses einmal muss ich es schaffen. (Interview WD-06)
Prüfungsanforderungen und-inhalt mit Beschreibung und Musterbewertungsbogen können auf den Webseiten der Landesärztekammern gefunden werden.
Ärztinnen und Ärzte müssen allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 und fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen . Ohne diesen Nachweis kann keine Approbation erteilt werden.
Auf telc.net können B2- und C1-Deutschtests gefunden werden.
Diese Sprachkurse können für Ärztinnen und Ärzte, die Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen haben – wie Personen mit einem humanitären Aufenthalt oder Spätaussiedler – vom Staat finanziert werden (S. §44ff. AufenthG, §3 Abs. 2a SGB II, §421 SGB III).
Migrationsberatungsstellen für Erwachsene
Diese komplexe Vorgang von Ausbildungsanerkennung, Aufenthaltserlaubnis, Sprachkursen etc. ist keine Aufgabe, die eine Klinik oder ein/e migrierte/r Arzt / Ärztin alleine bewältigen muss. Seit 2005 haben die Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Migrationsberatungsstellen für Erwachsene eingerichtet, die auf Integrationsprozesse von Zuwanderern spezialisiert sind. Diese Beratung ist kostenlos, vertraulich und hat folgende Schwerpunkte:
- Sprachförderung, wie Unterstützung bei Sprach- und Integrationskurse
- Unterstützung bei Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Anerkennung ausländische Abschlüsse
- Beratung zur Berufsaus- und Weiterbildung
- Soziale Beratung
- Wohnungssuche
- Schuldenberatung
- Familienangelegenheiten wie bspw. Kita / Kinderbetreuung
- Ehe, Familien und Erziehung
- Unterstützung bei der Suche nach Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten
- Fragen zum Aufenthalts- und Asylrecht
- Fragen zum Sozialrecht
- Interkulturelle Begegnungen und Nachbarschafts-/Quartiersarbeit
- Soziale Integration
- Psychosoziale Bedürfnisse
und vieles mehr
Die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene stellen ein professionelles Angebot dar und lassen sich im Internet (bspw. www.bamf.de) finden. Auch die freien Wohlfahrtsträger informieren darüber, wo die Migrationsberatungsstellen für Erwachsene zu finden sind.